Fachschule Sozialwesen (Erzieher)

Erzieherinnen und Erzieher – generalistische Ausbildung für sozialpädagogische Arbeitsfelder

Erzieherinnen und Erzieher übernehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Sie handeln familienergänzend, -unterstützend oder -ersetzend und leisten damit einen wesentlichen Beitrag innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Bildungsgang der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, orientiert sich am Lehrplan Rheinland-Pfalz und qualifiziert für Tätigkeiten in sozialpädagogischen Bereichen:

  • Kindertageseinrichtungen
  • Ganztagsschulen
  • Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
  • außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote
  • nach Schwerpunktsetzung: Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX

Die Ausbildung ist generalistisch aufgebaut. Der Abschluss verleiht die staatliche Anerkennung sowie den Titel „Bachelor Professional in Sozialwesen“, der den Zugang zu Hochschulen eröffnet.

Ausbildungsformen

Der Bildungsgang wird in unterschiedlichen Ausbildungsformen angeboten, um individuellen Voraussetzungen und Lebenssituationen gerecht zu werden. Alle Formen basieren auf dem einheitlichen Lehrplan der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik.

Vollzeitausbildung (3 Jahre)

  • zwei Jahre schulischer Unterricht mit zwei Praktika (12 Wochen) und ein Jahr Berufspraktikum

Teilzeitausbildung (bis zu 5 Jahre)

  • gestreckte schulische Ausbildung über fünf Jahre
  • Unterricht erfolgt mit reduziertem Stundenumfang (regelmäßig unterrichtsbegleitend)
  • Praxisphasen verpflichtend, aber nicht an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt
  • für Personen, die aufgrund familiärer oder zeitlicher Rahmenbedingungen eine längere Ausbildungsform benötigen

Berufsbegleitende Ausbildung (3 Jahre)

  • Unterricht an zwei aufeinanderfolgenden Schultagen pro Woche
  • hauptberufliche Tätigkeit an den übrigen Tagen in einer sozialpädagogischen Einrichtung – ein Arbeitsvertrag in einer geeigneten Einrichtung nach SGB VIII
  • Einrichtung nach SGB IX ist möglich, wenn der Einsatz sozialpädagogische Tätigkeiten umfasst

Verkürzte berufsbegleitende Ausbildung (2 Jahre)

  • identisch zur berufsbegleitenden Form (das erste Ausbildungsjahr wird aufgrund ein Vorqualifikation annerkannt
  • einschlägige Vorqualifikation, z. B.:
    • Sozialassistenz
    • Sozialpädagogische Assistenz
    • Kinderpflege
    • anderer anerkannter sozial-/pflegepädagogischer Abschluss
    • nicht abgeschlossenes Studium

Nichtschülerprüfung 

  • unsere Schule bietet keinen Fernkurs  an
  • wir ermöglichen jedoch:
    • Durchführung der Nichtschülerprüfung (Anmeldung über die ADD Trier)
    • Praxisbegleitung und Ableistung des Berufspraktikums, wenn der schulische Teil über externe Anbieter (z. B. Fernkurse) absolviert wurde

Besonderheiten und Vorteile

  • generalistische Ausbildung
  • Berufs- und lebensphasenorientierte Ausbildungswege: Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend, verkürzt berufsbegleitend
  • intensive Theorie-Praxis-Verzahnung durch berufliche Tätigkeit bzw. Praktika
  • projektorientierter Unterricht mit schulischem Mentorenkonzept

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Qualifizierter Sekundarabschluss I (mittlerer Abschluss) und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen:
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, oder
  • eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit, oder
  • ein mindestens dreijähriges Führen eines Haushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
  1. Hochschulreife oder Fachhochschulreife und zusätzlich eine einschlägige praktische Tätigkeit

Für berufsbegleitende Ausbildung zusätzlich:

  • ein Arbeitsvertrag in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach SGB VIII
  • nach Rücksprache möglich: sozialpädagogische Tätigkeiten in Einrichtungen nach SGB IX

Für verkürzte berufsbegleitende Ausbildung:

  • anerkannte einschlägige Ausbildung oder gleichgestellte Vorqualifikation

Zielgruppe

  • Personen mit mittlerem oder höherem Bildungsabschluss
  • Absolventinnen und Absolventen der Sozialassistenz
  • Berufstätige im sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Bereich
  • Umschülerinnen und Umschüler, nach individueller Beratung

Kooperationen und Praxisstellen

Die praktische Ausbildung erfolgt in Einrichtungen (Arbeitsfelder nach SGB VIII und Arbeitsfelder nach SGB IX nach Rücksprache) die den Anforderungen des Lehrplans entsprechen und mit der Fachschule kooperieren. Praxisstellen sollen im näheren Umkreis der Schule sein.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://werde-erzieherin-oder-erzieher.rlp.de

 

Aufnahmeantrag und weitere Dokumente zur Ausbildung finden Sie in unserem Downloadbereich.